Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s)
I. Zahlungsbedingungen
1. Bar bei Lieferung rein netto Kasse oder per Überweisung auf das Konto:
IBAN: DE93 8105 4000 0511 0007 82 BIC: NOLADE21JEL
wenigstens 3 Tage vor Beginn der Montage. Abweichungen hiervon müssen auf dem Auftrag schriftlich vermerkt werden.
2. Bei Ratenkaufverträgen werden alle fälligen Raten jeweils am letzten Werktag des Vormonats per Lastschrift vom Konto des Käufers abgebucht. Die Ermächtigung dazu hat der Käufer erteilt.
3. Der Käufer ist verpflichtet, die HeBa Möbelhandels GmbH ohne Verzug von einer Änderung seiner Bankverbindung und/ oder Anschrift zu benachrichtigen.
4. Bei nicht Einlösung einer Lastschrift ist die HeBa Möbelhandels GmbH berechtigt, im Folgemonat einen Betrag in doppelter Höhe der ursprünglich vereinbarten Summe per Lastschrift einzuziehen. Gleichzeitig entstehen dem Käufer für jede nicht eingelöste Lastschrift 25,00 Euro Kosten. Die HeBa Möbelhandels GmbH ist ebenfalls berechtigt, für jede nicht eingelöste Rate ab Fälligkeitstag Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz zu berechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass geringere oder keine Kosten im Zusammenhang mit dem Zahlungsverzug entstanden sind. Zahlbar sind auf jeden Fall die nachgewiesenen Kosten.
5. Der Ratenkaufvertrag kann jederzeit durch Zahlung der Restsumme abgelöst werden. Die Zahlung muss unter Angabe der Vertragssumme erfolgen.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Die berechneten Preise sind inklusive Mehrwehrsteuer. Anderslautende Abmachungen müssen im Vertrag vermerkt sein.
2. Der HeBa Möbelhandels GmbH wird ein Rücktrittsrecht zugestanden, sofern der Hersteller die Produktion der bestellten Ware nicht begonnen oder eingestellt hat oder ein anderer Fall höherer Gewalt vorliegt; ein Schadensersatz ist dann ausgeschlossen.
3. Tritt der Käufer unberechtigt vom Vertrag zurück bzw. erfüllt ihn trotz Nachfristsetzung nicht, ohne hierzu aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder vertraglicher Vereinbarungen berechtigt zu sein, so ist die HeBa Möbelhandels GmbH berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 25% der Kaufsumme zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Verlangt die HeBa Möbelhandels GmbH die Pauschale von 25% der Kaufsumme, bleibt dem Käufer der Nachweis, dass der tatsächlich entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale oder dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist.
4. Absprachen, die mit der HeBa Möbelhandels GmbH getroffen wurden, werden nur dann anerkannt, wenn sie schriftlich auf dem Vertrag vermerkt sind.
5. Eine eventuelle vereinbarte Lieferfrist gilt nicht als Fixgeschäft im Sinne des BGB, es sei denn, dass entsprechende Vereinbarungen ausdrücklich getroffen sind. Der Käufer kann nach Überschreitung die HeBa Möbelhandels GmbH in Verzug setzen, muss jedoch eine Nachfrist von 6 Wochen gewähren. Die HeBa Möbelhandels GmbH haftet nicht für Schäden, die aus verspäteter, mangelhafter oder unterlassener Lieferung entstehen, ausgenommen, es fällt der HeBa Möbelhandels GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Höhere Gewalt oder Störungen im Geschäftsbetrieb entbinden von der angegebenen Lieferfrist.
6. Für Lieferungen, die trotz Vorankündigungen durch die Versandabteilung der HeBa Möbelhandels GmbH nicht angenommen werden, wird ein Kostenbetrag in Höhe von 3% des Lieferwertes, jedoch mindestens 50,00 Euro berechnet.
7. Im Möbelhandel gilt es als handelsüblich, dass Serienmöbel nach Modell verkauft werden; dass nicht nur besichtigte Möbel, sondern andere Möbel gleicher Art mustergertreu geliefert werden können und dass Abweichungen möglich sind, weil sie bei der Möbelfabrikation als unvermeidbar gelten; das gilt insbesondere für Abweichungen in Tönungen und Holzstrukturen.
8. Die gelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Lieferung zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel müssen schriftlich innerhalb von 2 Tagen nach Lieferung gerügt werden. Diese Mängelrüge hat per Einschreiben an die HeBa Möbelhandels GmbH zu erfolgen. Jegliche Gewährleistungen sind mit Ablauf von 24 Monaten nach Lieferung ausgeschlossen.
9. Geringfügige Mängel, die sich aus der Serienanfertigung der Herstellerfirma ergeben, berechtigen nicht zur Reklamation.
10. Im Falle von berechtigten Mängelrügen, behält sich die HeBa Möbelhandels GmbH das Recht vor, die beanstanden Mängel nachzubessern oder nach eigener Wahl mangelfreien Ersatz zu liefern. Der Fachkundendienst der HeBa Möbelhandels GmbH entscheidet grundsätzlich darüber, wie die Beanstandungen zu beheben sind. Gutachterkosten werden ohne vorherige Zustimmung durch die HeBa Möbelhandels GmbH nicht übernommen. Verzögert sich die Nachbesserung oder Nachlieferung durch die HeBa Möbelhandels GmbH, hat der Käufer das Recht, der HeBa Möbelhandels GmbH schriftlich eine Nachfrist von 6 Wochen zu setzen. Ist die Nachbesserung oder Nachlieferung nach Ablauf dieser Frist nicht erfolgt, gilt sie als fehlgeschlagen. Die Setzung dieser Nachfrist ist nicht erforderlich, wenn die HeBa Möbelhandels GmbH schon vorher erklärt, zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht in der Lage zu sein. Ist diese Nachbesserung oder Nachlieferung durch die HeBa Möbelhandels GmbH auf diese Weise endgültig fehlgeschlagen, so bleibt dem Käufer das Recht vorbehalten, nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen.
III. Eigentumsvorbehalt
1. Alle von der HeBa Möbelhandels GmbH gelieferten Waren sind und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der HeBa Möbelhandels GmbH. Bei Zahlungsunfähigkeit des Käufers ist die HeBa Möbelhandels GmbH – unbeschadet der Sonderregelung des Abzahlungsgesetzes bei Abzahlungskäufen – berechtigt, neben dem Zahlungsanspruch die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und den Erlös auf den Rechnungsbetrag zu verrechnen. Die unter Eigentumsvorbehalt stehender Waren dürfen von restloser Bezahlung weder veräußert noch verpfändet noch verschenkt werden. Etwa erfolgte Pfändungen der noch nicht bezahlten Ware, sowie ein Wohnungswechsel des Käufers sind der HeBa Möbelhandels GmbH sofort zu melden. Bei Pfändungen ist außerdem eine Abschrift des Pfändungsprotokolls beizufügen.
2. Der Käufer tritt hiermit zur Sicherheit der Kaufpreisforderung einschließlich aller Nebenforderungen und Ersatzforderungen den pfändbaren Teil seiner derzeitigen und zukünftigen Lohn- oder Gehaltsforderungen gegen den jeweiligen Arbeitgeber an die HeBa Möbelhandels GmbH ab. Von der Abtretung kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.
IV. Besondere Hinweise der Auftrags- und Versandabteilung
1. Eingeteilte Liefertermine können nur dann verschoben werden, wenn die Änderung der Versandabteilung von der HeBa Möbelhandels GmbH mindestens 10 Arbeitstage vorher mitgeteilt wird.